Allgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Reisebedingungen (ARB) für Kreuzflüge von Exclusive Cruising
1. Geltungsbereich
Diese ARB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Exclusive Cruising, Inhaber: Dr. Holger Wirtl (Anschrift: Poschingerstr. 14, 81679 München, www.exclusive-cruising.com), und dem Reisenden für alle von Exclusive Cruising als Veranstalter angebotenen Kreuzflüge und Private Jet-Reisen im Sinne des § 651a BGB.
2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag kommt mit Annahme einer schriftlichen, elektronischen oder mündlichen Anmeldung und Versand der Buchungsbestätigung durch Exclusive Cruising zustande. Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von Exclusive Cruising bestätigt werden.
2.2 Provisorische Anmeldungen sind unverbindlich.
2.3 Es gelten die bei Buchung mitgeteilten Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften. Die Einhaltung obliegt dem Reisenden selbst, Kosten für Visa/Expressvisa und Einreiseformalitäten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise verstehen sich pro Person jeweils in Euro, basierend auf der jeweils ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Preisbasis, Wechselkurs und Preisstand werden in der Reiseausschreibung ausgewiesen. Exclusive Cruising behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises zu erklären.
3.2 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Arrangementpreises pro Person fällig. Die Restzahlung ist spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Bei Buchung ab sechs Wochen vor Reisebeginn wird die Gesamtzahlung fällig. Erhält Exclusive Cruising keine komplette Zahlung, besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Zahlung via Kreditkarte ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.
4. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
4.1 Maßgeblich für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die jeweils gültige Reiseausschreibung, die Reisebestätigung sowie ergänzend diese REB.
4.2 Exclusive Cruising behält sich das Recht vor, im Falle unvorhersehbarer oder erheblicher Änderungen der Kostenstrukturen (z. B. Wechselkurs-, Treibstoff-, Flughafengebühren/Abgaben) die Preise – spätestens 20 Tage vor Reisebeginn – zu ändern. Der Kunde wird umgehend schriftlich informiert.
4.3 Änderungen einzelner Leistungen (Routen, Flugzeiten, Unterkünfte, Ausflüge etc.) während der Reise können bei Vorliegen triftiger Gründe erfolgen, wobei möglichst gleichwertige Ersatzleistungen gestellt werden.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es gelten folgende pauschalierte Stornostaffeln vom Gesamtpreis (maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Exclusive Cruising):
Nach Buchungsbestätigung: 10%
150–121 Tage vor Abflug: 30%
120–61 Tage vor Abflug: 50%
60–31 Tage vor Abflug: 75%
30–0 Tage vor Abflug: 100%
Bei Nichterscheinen („No Show“) verfällt der Arrangementpreis vollständig.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Wird die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl sechs Wochen vor Beginn nicht erreicht, kann Exclusive Cruising vom Vertrag zurücktreten; bereits gezahlte Beträge werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
7. Versicherungen
Im Reisepreis ist keine Reise-, Rücktritt- oder Rückreisekostenversicherung enthalten. Es wird empfohlen, auf eigene Kosten einen vollständigen Versicherungsschutz abzuschließen. Exclusive Cruising kann auf Anfrage den Abschluss geeigneter Versicherungen vermitteln, soweit die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
8. Haftung
8.1 Die Haftung von Exclusive Cruising richtet sich nach deutschem Reiserecht (§§ 651a ff. BGB). Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2 Für Leistungsstörungen durch Dritte, höhere Gewalt oder unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände haftet Exclusive Cruising nicht, es sei denn, sie waren durch ihr Verschulden beeinflussbar.
9. Mitwirkungspflichten, Beanstandungen, Ombudsstelle
Der Reisende ist verpflichtet, Mängel oder Abweichungen unverzüglich anzuzeigen und an der Mängelbehebung mitzuwirken. Beanstandungen müssen spätestens 30 Tage nach Rückkehr schriftlich gegenüber Exclusive Cruising geltend gemacht werden. Eine unabhängige Beschwerdestelle kann ergänzend konsultiert werden.
10. Besondere Hinweise (Kreuzflüge)
10.1 Die Gepäckmenge ist beschränkt (je nach Jet und Routing). Details werden individuell pro Reise kommuniziert.
10.2 Wir bemühen uns um die bestmögliche Hotelauswahl; regionaler Standard kann insbesondere bei exotischen Reiserouten nicht garantiert werden.
10.3 Kreuzflüge sind nicht immer für Gäste mit Mobilitätseinschränkungen geeignet. Bitte geben Sie uns unbedingt vor der Buchung die Art Ihrer Mobilitätseinschränkung an und klären Sie mit uns, ob wir Ihre individuellen Bedürfnisse erfüllen können. Ein ärztlicher Bordservice (z.B. bei großen Kreuzflügen) kann als Zusatzleistung angeboten werden. Kosten für Medikamente/Arztleistungen trägt der Gast.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden auftragsgemäß nur im Rahmen der Reiseabwicklung verarbeitet und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für Streitigkeiten ist der Sitz von Exclusive Cruising (sofern gesetzlich zulässig). Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
